Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

IGF-Logo (RGB im JPG-Format)
Im Netzwerkfokus des FEI steht die Koordinierung und die Förderung von Projekten der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF).
Die IGF wird im Rahmen eines Förderprogramms vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert, um dauerhafte Forschungskooperationen in Branchennetzwerken zu unterstützen und um insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) den Zugang zu praxisnahen Forschungsergebnissen zu ermöglichen.

Erklärfilm zur IGF (2:55 min)




Voraussetzung einer Förderung von Forschungsvorhaben über den FEI ist der gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Status der jeweiligen Forschungsstelle.


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Der Lebensmittelwirtschaft steht das BMWK-Programm zur Förderung der IGF über den FEI als autorisierte Forschungsvereinigung offen. Voraussetzung der öffentlichen Förderung sind entsprechende Eigenleistungen der Industrie.

Hinweise zur Antragstellung von IGF-Vorhaben:

IGF-Standardverfahren

Projektvorschläge für das IGF-Standardverfahren können 3-mal jährlich beim FEI eingereicht werden. Sie sind thematisch nicht gebunden, haben jedoch i.d.R. produkt- und verfahrensspezifische Schwerpunkte. Über ihre Durchführung wird im Rahmen eines Qualitätswettbewerbs aufgrund folgender Kriterien entschieden:
  • Innovationspotential
  • Anwendungsrelevanz
  • Vorwettbewerblichkeit
  • Mittelstandsbezug
FEI-Projektdatenbank


In Ergänzung des IGF-Standardverfahrens ermöglicht der FEI auch die Förderung von Projekten mit erweiterten oder spezifischeren Zielrichtungen:


AiF-Forschungsallianz Energiewende

Die Energiewende, d.h. der Umbau der Energieversorgung Deutschlands mit dem Ziel, Energie effizienter zu nutzen und den Anteil erneuerbarer Energien deutlich zu steigern, ist eine der großen gesellschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte und erfordert die Umsetzung technologischer Innovationen in allen Bereichen des Energiesystems.
Zur Förderung von IGF-Vorhaben, die einen Beitrag zur Energiewende leisten, stellt das BMWK im Rahmen der „AiF-Forschungsallianz Energiewende“ zusätzliche Fördermittel aus seinem Energieforschungsprogramm zur Realisierung von IGF-Vorhaben zur Verfügung. Für entsprechende Anträge gelten die gleichen Bedingungen wie für das IGF-Standardverfahren; ergänzend ist in einer Projektskizze der besondere Beitrag des Vorhabens zur Energiewende darzustellen.
Projekte im Rahmen der AiF-Forschungsallianz Energiewende in der FEI-Projektdatenbank



CLUSTER (PLUS-Projekte)

DFG/AiF-Clusterprojekt "Fettwahrnehmung und Sättigungsregulation"
Cluster-Projekte (IGF-Fördervariante PLUS) sind zusammenhängende Vorhaben, die unter einem gemeinsamen thematischen Dach mehrere grundlagen- und anwendungsorientierte Forschungsprojekte vereinigen und die z.B. parallel von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem BMWK (via AiF/FEI) finanziert werden.
Weitere Informationen zu den DFG/AiF-Cluster-Projekten des FEI
CLUSTER-Projekte in der FEI-Projektdatenbank



CORNET

CORNET-Logo
CORNET ("Collective Research Network") bietet die Möglichkeit, Gemeinschaftsforschungsprojekte transnational durchzuführen, d.h. deutsche IGF-Projekte durch Parallelaktivitäten in anderen EU-Ländern zu erweitern und damit – unter Bündelung nationaler Mittel – als europäische Kooperationsvorhaben durchzuführen.
Weitere Informationen über CORNET und die aktuelle Ausschreibung
CORNET-Projekte in der FEI-Projektdatenbank



Leittechnologie-Projekte

Leittechnologie-Projekte sind themenoffene große Verbundprojekte im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung; sie sollen in besonderem Maße die Bedarfsfelder der Hightech-Strategie (Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation) adressieren. Eine Einreichung von Anträgen ist an eine besondere vorherige Ausschreibung gebunden.
Weitere Informationen zu den Leittechnologie-Projekten



ZUTECH

Schwerpunkt der unter dem Stichwort ZUTECH ("Zukunftstechnologien für kleine und mittlere Unternehmen") geförderten IGF-Vorhaben ist die Erarbeitung branchenübergreifender Lösungen in interdisziplinärer Zusammenarbeit. Die IGF-Programmvariante ZUTECH ist Ende 2012 ausgelaufen.
ZUTECH-Projekte in der FEI-Projektdatenbank




FEI-FORSCHUNGSFONDS

Ziel des durch Eigenmittel des FEI finanzierten Forschungsfonds ist es, schnell und flexibel kleinere Forschungsinitiativen der Lebensmittelindustrie sowie Vorlaufuntersuchungen für größere Gemeinschaftsforschungsvorhaben zu unterstützen. Diese Form der Projektförderung ergänzt die über den Forschungskreis zugängliche öffentliche Förderung.
Forschungsfonds-Projekte in der FEI-Projektdatenbank


  • Richtlinien für die Beantragung und Vergabe von Mitteln aus dem Forschungsfonds des Forschungskreises der Ernährungsindustrie e.V. (FEI)


    1. Mittel aus dem Forschungsfonds des FEI werden zweckgebunden für die Durchführung von Forschungsvorhaben (Projekten) auf dem Gebiet der Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaft sowie damit eng im Zusammenhang stehender Fachgebiete zur Verfügung gestellt, die der Industriellen Gemeinschaftsforschung zuzuordnen sind.
      Die Finanzierung langfristiger Forschungsprogramme oder die Vergabe von Stipendien, Publikationsbeihilfen o.ä. ist grundsätzlich nicht Gegenstand einer Förderung mit Mitteln des Forschungsfonds.

    2. Anträge auf Finanzierung von Projekten, die an öffentlichen oder gemeinnützigen Forschungseinrichtungen durchgeführt werden sollen, können jederzeit gestellt werden.

    3. Projektanträge müssen den üblichen Kriterien der Industriellen Gemeinschaftsforschung genügen und müssen klar umrissene, abgegrenzte Fragestellungen zum Inhalt haben. Sie werden auf ihre wissenschaftliche Qualität und wirtschaftliche Bedeutung hin vom FEI unter Mitwirkung seines Wissenschaftlichen Beirats fachlich geprüft.

    4. Auf der Grundlage der fachlichen Prüfung entscheidet der Vorstand des FEI ob, ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Mittel des Forschungsfonds zur Verfügung gestellt werden.

    5. Die Dauer der Förderung eines Forschungsvorhabens beträgt i.d.R. max. zwei Jahre.
      Die Fördermittel werden auf der Grundlage eines nach Kostenarten aufgeschlüsselten Finanzierungsplanes gewährt. Eine Finanzierung von technischen Einrichtungen und Geräten ist i.d.R. nicht möglich.

    6. Voraussetzung für eine Förderung ist die Unterstützung des Projektes durch einen Fachverband der Ernährungsindustrie und seine Bereitschaft, für das Projekt einen angemessenen (barmäßigen) Förderanteil zu leisten.
      Es können nur Projekte gefördert werden, die für mindestens eine Branche des Ernährungsgewerbes repräsentativ sind. Von Seiten der Industriegruppe ist ein Projektbegleitender Ausschuss zu bilden. Es ist außerdem sicherzustellen, daß die Ergebnisse nach Abschluss des Projektes allen Branchenmitgliedern zugänglich gemacht und darüber hinaus veröffentlicht werden.

    7. Spätestens zwei Monate nach Ablauf der Förderung ist dem FEI ein ausführlicher Abschlussbericht über die im Projekt erzielten Ergebnisse, eine Berichtzusammenfassung sowie ein Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel vorzulegen.
      Der Projektleiter ist darüber hinaus zur mündlichen Berichterstattung gegenüber dem Projektbegleitenden Ausschuss und vor Gremien des FEI verpflichtet

    8. Der FEI wird im Rahmen seines Forschungsreports über den Umfang, die Höhe und die Ergebnisse der mit Mitteln des Forschungsfonds geförderten Projekte angemessen berichten.