Antragsverfahren

Nächster Einreichungstermin für Projektanträge der Industriellen Gemeinschaftsforschung (Starttermin für Vorhaben: ab 1.8.2025):


20. November 2024
(Eingang bis 12:00 Uhr)


Die FEI-Projektbörse unterstützt Industrie und Wissenschaft bei der Partnerfindung und Projektgenerierung. Projektvorschläge (Projektkurzbeschreibungen) zur Partnersuche können jederzeit eingereicht werden.

Informationen zu den aktuellen Einreichungsbedingungen und die aktuellen Formulare stehen im FEI-Service zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der vom BMWK erlassenen Richtlinien für das IGF-Programm die KMU-Definition der EU zur Anwendung kommt.

Interessierten Erstantragstellern empfehlen wir, frühzeitig vor der Einreichung von Anträgen, Rücksprache mit der FEI-Geschäftsstelle zu halten. Aus organisatorischen Gründen bitten wir alle Antragsteller um eine unverbindliche Vorabankündigung 4 Wochen vor diesem Termin.

Zur Unterstützung seiner Antragsteller hat der Wissenschaftliche Beirat des FEI einen Best-Practice-Leitfaden veröffentlicht, der kompakt und übersichtlich die wichtigsten Aspekte und Bewertungskriterien zusammenstellt, die bei der Abfassung von IGF-Anträgen berücksichtigt werden sollten.

  • Hinweise zur Einreichung von Forschungsanträgen


    Schwerpunkt der FEI-Aktivitäten ist die Koordinierung und Förderung von Projekten der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF). Die IGF wird im Rahmen eines Förderprogramms vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert, um insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) den Zugang zu praxisnahen Forschungsergebnissen zu ermöglichen.

    Voraussetzung einer Förderung von Forschungsvorhaben über den FEI ist der gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Status der jeweiligen Forschungsstelle.

    Projektvorschläge für das IGF-Standardverfahren können 3-mal jährlich beim FEI eingereicht werden. Sie sind thematisch nicht gebunden, haben jedoch i.d.R. produkt- und verfahrensspezifische Schwerpunkte. Über ihre Durchführung wird im Rahmen eines Qualitätswettbewerbs entschieden.

    Informationen zu den aktuellen Einreichungsbedingungen und die aktuellen Formulare stehen im FEI-Service zur Verfügung.

    Einen Überblick über die verankerten Regularien des Forschungskreises bezüglich seiner Forschungsförderung und seines Gutachterwesens geben die FEI-Grundsätze zur Antragstellung, Begutachtung und Förderung von Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF).

    Voraussetzung für eine Bearbeitung und Begutachtung von Forschungsanträgen ist die Vollständigkeit der eingereichten Antragsunterlagen sowie die Projektunterstützung durch einen interessierten Industrieverband der Lebensmittelwirtschaft (FEI-Mitgliedsverband) und durch einen Projektinteressierten Unternehmenskreis bzw. Projektbegleitenden Ausschuss, der die Zielgruppe repräsentiert (ca. 10-12 Unternehmen, i. d. R. 5-7 KMU gem. BMWK-Definition).

    Aktuelle Hinweise
    • Obergrenze für beantragbare Fördermittel
      Vom BMWK wurden Obergrenzen für beantragbare Fördermittel festgelegt. Diese betragen:
      • € 275.000 bei IGF-Projekten mit einer beteiligten Forschungsstelle
      • € 525.000 bei IGF-Projekten mit zwei beteiligten Forschungsstellen
      (€ 275.000 für die federführende Forschungsstelle, € 250.000 für die kooperierende Forschungsstelle)
      • € 750.000 bei IGF-Projekten mit drei beteiligten Forschungsstellen
      (€ 250.000 für jede Forschungsstelle)
      Die Zahl insgesamt beteiligter Forschungsstellen pro Vorhaben ist (außer bei Clustern) auf 3 begrenzt. Eine Überschreitung bedarf einer expliziten Begründung.




Nachfolgende Einreichungstermine (unter Vorbehalt):

  • 26. Februar 2025
  • 23. Juni 2025

Sonderausschreibungen:

  • Aufruf für CORNET-Vorhaben
    (Transnationale Industrielle Gemeinschaftsforschung)
  • Einreichungstermin für CORNET (38. Call): 14. August 2024


Hinweise

  • FEI-Grundsätze zur Antragstellung, Begutachtung und Förderung von Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)

    Die bisher über mehrere Dokumente hinweg verankerten Regularien des Forschungskreises bezüglich seiner Forschungsförderung und seines Gutachterwesens wurden in einem Grundsatzpapier kompakt und nachlesbar zusammengeführt. Nach Bestätigung durch den FEI-Vorstand dienen sie ab sofort sowohl Antragstellern als auch Gutachtern als Richtschnur. Die Grundsätze dokumentieren zugleich die Qualitätsmaßstäbe des FEI als forschungsfördernde Organisation und als Mitgliedsvereinigung der AiF.
  • Best-Practice-Leitfaden für IGF-Anträge


    Zur Unterstützung seiner Antragsteller hat der Wissenschaftliche Beirat des FEI einen Best-Practice-Leitfaden veröffentlicht, der kompakt und übersichtlich die wichtigsten Aspekte und Bewertungskriterien zusammenstellt, die bei der Abfassung von IGF-Anträgen berücksichtigt werden sollten.
  • Kriterien für ernährungsphysiologische Forschungskonzepte


    - Quintessenz des FEI-Themenworkshop 2007 -

    Der gesundheitliche Wert bzw. Mehrwert von Lebensmitteln ist ein wesentliches Kriterium für die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung neuer Produkte. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Themenfelder „Funktionelle Lebensmittel“ oder „Health claims für Stoffklassen“ haben ernährungsphysiologische Forschungskonzepte und Fragestellungen ihren Platz und ihre eigenständige Berechtigung im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF).

    Die Konzeption entsprechender Forschungsvorhaben muss hierbei allerdings die Rahmenbedingungen und die Erwartungen berücksichtigen, die für die industrielle Gemeinschaftsforschung als einem Programm der Mittelstandsförderung von Seiten des öffentlichen Fördermittelgebers (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BMWK) vorgegeben werden. Dies gilt insbesondere für die Erfüllung der Kriterien Anwendungsnähe, Mittelstandsrelevanz, Vorwettbewerblichkeit und Branchenorientierung.

    Politisches Ziel der öffentlichen Förderung ist es, insbesondere mittelständischen Unternehmen bzw. ganzen Branchen mithilfe der Industriellen Gemeinschaftsforschung eine technologische Basis zu verschaffen, um neue Produkte und Verfahren zu entwickeln.

    Konkreter Anwendungsbezug und zeitnahe Umsetzbarkeit ernährungsphysiologischer Erkenntnisse werden unter diesem Blickwinkel am einfachsten darstellbar sein, wenn derartige Fragestellungen in interdisziplinäre Forschungsvorhaben eingebettet sind oder parallel mit technologischen Aspekten bearbeitet werden. Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund des vom BMWK vorgegebenen Finanzierungsrasters, des Finanzrahmens und der Laufzeit für Projekte des IGF-Standardverfahrens weder materialaufwändige Forschungskonzepte noch großangelegte, langjährige Humanstudien realisierbar sind. Antragsteller sollten sich frühzeitig vor der Antragstellung durch die FEI-Geschäftsstelle beraten lassen, welche Möglichkeiten bestehen, die für die Bearbeitung ernährungsphysiologischer Aspekte nötigen Finanzierungsansätze einzubringen. Zusätzliche Perspektiven ergeben sich im Rahmen sog. Cluster-Projekte, d.h. größerer, zusammenhängender Projekte, in denen unter einem gemeinsamen thematischen Dach grundlagenorientierte Teilprojekte (finanziert über die DFG) und anwendungsorientierte Teilprojekte (finanziert über das BMWK) parallel bearbeitet werden.

    Vorhaben mit ernährungsphysiologischen Forschungsansätzen müssen grundsätzlich ähnlich hohe Qualitätsstandards erfüllen, wie sie im FEI im Laufe der Jahre z.B. für lebensmitteltechnologische und lebensmittelchemische Projektanträge entwickelt wurden. Dies bedeutet u.a., dass vor dem Hintergrund einer exakten und eingegrenzten Fragestellung und ausgehend von einem gut recherchierten Stand des Wissens sowie von Ergebnissen aus Vorversuchen differenziert dargestellt wird, mit welchen Testsystemen welche Erkenntnisse gewonnen wurden bzw. gewonnen werden sollen und welche differenzierten, umsetzungsorientierten Schlussfolgerungen hieraus gezogen werden können. Der beabsichtigte Forschungsansatz, die Methodik und die wissenschaftliche Vorgehensweise sind ausführlich (und auch für Nichtspezialisten schlüssig und verständlich) zu beschreiben. Bei Humanstudien bedeutet dies z.B. eine nachvollziehbare Darstellung der Rekrutierung der Probanden, des Forschungsdesigns (z.B. Einmalgabe oder mehrtätiger Verzehr, Probengewinnung und -aufarbeitung), der Analytik (z.B. Sensitivität) und der Datenauswertung (z.B. Statistik, Kontrolle). Weitere Hinweise können den Präsentationen des FEI-Themenworkshops 2007 entnommen werden.

    Grundsätzlich haben in vitro Studien die gleiche Berechtigung wie in vivo Studien, wenn eine Kausalität im Rahmen von Humanstudien nachgewiesen wurde. Geeignete Biomarker sind u.a. im Rahmen des PASSCLAIM-Prozesses veröffentlicht (siehe: http://europe.ilsi.org/activities/ecprojects/passclaim/intro.htm (International Life Science Institute, ILSI). Tiermodelle und insbesondere "Pilot-(Human)-Studien“ mit einer begrenzten Probandenzahl dürften im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung angemessene und realisierbare Forschungsansätze zur Generierung von wichtigen, allgemein gültigen Zusammenhängen darstellen, die im Anschluss an diese Vorhaben im Rahmen von Folgeprojekten oder größerer Humanstudien verifiziert werden können.

    Ein mögliches vorwettbewerbliches Themenfeld könnte z.B. die Faktengenerierung zu Health Claims für Stoffklassen sein. Die Ergebnisse derartiger Gemeinschaftsforschungsvorhaben könnten dann Ausgangspunkt für spätere unternehmens- und produktspezifische Fragestellungen sein.