Der Weg des Antrags

Anträge auf Förderung von Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) können ausschließlich durch Forschungsvereinigungen gestellt werden, die – so wie der FEI – für das IGF-Förderprogramm vom Bundesministerieum für Wirtchaft und Klimaschutz (BMWK) autorisiert wurden, das als Zuwendungsgeber die Fördermittel für diese Forschungsvorhaben bereitstellt.

Im Rahmen der IGF-Förderung werden ausschließlich solche Projekte gefördert, die anwendungsorientiert, vorwettbewerblich und mittelstandsorientiert sind.
Das heißt im Klartext, dass keine Grundlagenforschung gefördert wird und die Ergebnisse der Forschungsprojekte der gesamten Branche zur Verfügung gestellt werden sollen. Ein Projektbegleitender Ausschuss begleitet das Forschungsvorhaben während der gesamten Laufzeit und sichert die praxisnahe Ausrichtung der Vorhaben. Das erklärte Ziel der IGF-Förderung sind Ergebnisse, durch die die Wettbewerbssituation insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen nachhaltig verbessert wird.

  • Schritt 1: Einreichung von Projektvorschlägen beim FEI


    Sie sind ein Forschungsinstitut, ein Fachverband oder ein Unternehmen aus der Lebensmittelbranche und haben eine erfolgversprechende Idee. Dann suchen Sie sich geeignete Partner und reichen zu den vom FEI festgelegten Terminen Ihren Projektvorschlag beim FEI ein. Für die Begutachtung Ihres Vorhabens müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:
    • Das/die beteiligte/n Forschungsinstitut/e müssen öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Status haben.
    • Ein Industrieverband der Lebensmittelwirtschaft (FEI-Mitgliedsverband) muss Interesse an dem Projekt signalisieren, das Vorhaben unterstützen und sich als Informationsmultiplikator an dem Projekt beteiligen.
    • Jedes IGF-Projekt benötigt einen Projektbegleitenden Ausschuss der Industrie, der das Forschungsvorhaben begleitet. Er besteht in der Regel aus sieben bis zwölf Unternehmen, davon mindestens sechs KMU.
    • Der Antrag muss vollständig sein. Die dazu notwendigen Unterlagen finden Sie hier.

    Vorab sollten Sie uns eine zu kommen lassen. Damit sind wir auf Ihren Antrag vorbereitet und halten den nächsten Einreichungstermin im Auge.

    Insbesondere Erstantragstellern aus Industrie und Wissenschaft empfehlen wir darüber hinaus, frühzeitig vor der Einreichung von Anträgen, Rücksprache mit der FEI-Geschäftsstelle zu halten, um sich zu vergewissern, ob Sie und Ihr Projekt alle Kriterien erfüllen.

    Suchen Sie noch Partner und Industrieunterstützung für Ihr Projekt, so können Sie dem FEI eine aussagekräftige Projektbeschreibung zusenden, für die über die FEI-Projektbörse Beteiligungs- und Unterstützungsinteresse bei Unternehmen abgefragt werden kann, die bisher an IGF-Projekten beteiligt waren.

  • Schritt 2: Prüfung der Formalia


    Der Antrag erreicht die Geschäftsstelle. Bevor der FEI diesen an Fachgutachter weiterleitet, prüfen wir, ob alle Formalia eingehalten wurden und die relevanten Daten vorhanden sind. Sollte dem nicht so sein, werden Sie informiert und erhalten Gelegenheit zur kurzfristigen Nachbesserung. Nur vollständige Anträge erreichen den nächsten Schritt.

  • Schritt 3: Fachgutachterverfahren


    Der FEI verfügt über ein Netzwerk aus mehr als 90 ehrenamtlich tätigen Fachgutachtern aus Wirtschaft und Wissenschaft, die im Wissenschaftlichen Beirat des FEI vertreten sind. Jeweils sechs dieser Fachgutachter übernehmen die wissenschaftliche und wirtschaftliche Beurteilung eines Antrags. Dabei stellt der FEI durch eine geeignete Auswahl dieser Experten zum einen sicher, dass jeder Aspekt eines Antrags kompetent bewertet wird, zum anderen, dass Befangenheiten der Gutachter ausgeschlossen sind. Alle Gutachter sind auf ihrem Gebiet ausgewiesene und unabhängige Fachleute.

    In der Regel verbleibt Ihr Antrag sechs bis acht Wochen in den Händen der Fachgutachter. Diese unterziehen den Antrag auf Basis der des FEI einer gewissenhaften Prüfung. Ihr Ergebnis teilen sie dem FEI mit, wobei diese Einschätzung die Grundlage für das weitere Verfahren bildet.

  • Schritt 4: Qualitätssicherung durch den Wissenschaftlichen Beirat


    Fällt das Urteil der Fachgutachter positiv aus, so erhalten Sie von uns eine Einladung zur nächsten Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats. Hier haben die Antragsteller aus Industrie und Wissenschaft Gelegenheit, das Forschungsvorhaben Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft zu erläutern und sich deren Fragen zu stellen. Nach einer anschließenden Diskussion der Fachleute steht fest, ob Ihr Antrag
    • zur Förderung empfohlen und im Anschluss an die Sitzung an die AiF weitergeleitet wird,
    • zur zeitnahen Überarbeitung empfohlen und erst danach an die AiF weitergeleitet wird,
    • einer grundlegenden Überarbeitung bedarf, um danach ein weiteres Mal begutachtet und verhandelt zu werden.

    Das Ergebnis teilen Ihnen die Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats vor Ort sofort mit.

  • Schritt 5: Begutachtung durch Gutachter des IGF-Programms


    Vom Wissenschaftlichen Beirat positiv bewertete Anträge leitet der FEI an den für das IGF-Programm zuständigen Projektträger weiter. Dort durchläuft Ihr Antrag erneut eine fachliche Begutachtung. Auch diese Gutachter setzen sich zusammen aus Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft. Sie sind ebenfalls ehrenamtlich tätig und treffen sich zweimal jährlich in Gruppensitzungen. Hier wird über die eingegangenen IGF-Anträge beraten und danach entschieden, ob ein Antrag dem BMWK zur Förderung vorgeschlagen wird, so kommt der Antrag zurück in die FEI-Geschäftsstelle, wo wir die offizielle Antragseinreichung beim BMWK vorbereiten.

  • Schritt 6: Vorbereitung der Antragseinreichung beim BMWK


    Fällt die Entscheidung der IGF-Programm-Gutachter positiv aus, kommt der Antrag ein zweites Mal in die FEI-Geschäftsstelle. Hier wird er noch einmal abschließend überarbeitet. Als offizieller Antragsteller für das Forschungsvorhaben leitet der FEI den Antrag nach Überarbeitung zurück, mit der Bitte um Förderung des Forschungsvorhabens im Rahmen der IGF durch das BMWK.

  • Schritt 7: BMWK-Förderentscheidung


    Das BMWK bzw. der zuständige Projektträger prüfen die zur Förderung vorgeschlagenen Anträge und entscheiden endgültig, ob ein Antrag gefördert wird.
  • Schritt 8: Mitteilung der Entscheidung


    Sobald uns die Förderzusage des BMWK vorliegt und der Zuwendungsbescheid in der Geschäftsstelle des FEI eingegangen ist, teilen wir Ihnen die Entscheidung umgehend mit: Sie können Ihr Projekt beginnen.