IGF-Programm: Neue Förderrichtlinie

31. August 2017
Mit Wirkung zum 1. September 2017 gilt für das IGF-Programm eine neue Förderrichtlinie. Eine entsprechende Bekanntmachung wurde am 31. August über den Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Richtlinie wird das erfolgreichste deutsche Programm zur Mittelstandsförderung für die kommenden 4 Jahre fortgeschrieben und mit ihr stabile Rahmenbedingungen bis Ende 2021 gesetzt. Das Programm ist zugleich das erste deutsche Förderprogramm, in dem konsequent die qualifizierte elektronische Signatur eingeführt wird.

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