Neue Richtlinien für das IGF-Programm

6. Januar 2023
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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat mit Wirkung zum 01.01.2023 neue Richtlinien für das IGF-Programm erlassen, mit denen bis Ende 2026 die künftigen Rahmenbedingungen für die Förderung von Projekten der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) gesetzt und somit auch für die Förderaktivitäten des FEI definiert werden.

Die Richtlinien knüpfen inhaltlich weitgehend an die bisherigen Leitlinien des Programms an: Das IGF-Programm, eines der ältesten und erfolgreichsten wirtschaftsnahen Förderprogramme Deutschlands, wird als themen- und technologieoffene, vorwettbewerbliche Fördermaßnahme fortgesetzt und zwar mit der unveränderten politischen Zielsetzung, branchenorientiert oder branchenübergreifend die Innovationskraft insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) zu fördern.

Der Bedeutung der industriellen Forschungsvereinigungen als wirtschaftsgetragener Netzwerke wird dadurch Rechnung getragen, dass diese auch weiterhin zentrale Aktionseinheiten des Programms bleiben. Damit wird eine zentrale politische Forderung des AiF-Netzwerks erfüllt, die in den letzten Monaten – auch seitens des FEI und seiner Akteure – auf den unterschiedlichsten Wegen an die BMWK-Führungsebene adressiert wurde.

Als wesentliche Erfolgsgaranten des Programms werden diese Forschungsvereinigungen auch künftig als Erstzuwendungsempfänger für die Organisation, Durchführung und Steuerung von IGF-Vorhaben verantwortlich bleiben. Damit bleiben auch die Rahmenbedingungen für den FEI und seine Förderaktivitäten zugunsten der deutschen Lebensmittelwirtschaft in vollem Umfang erhalten.

Wesentlichste Neuerung ist, dass für das IGF-Programm ab sofort die KMU-Definition der EU (z. B. für Projektbegleitende Ausschüsse) zur Anwendung kommt.

Mit der administrativen Abwicklung des Programms soll nach Willen des BMWK ab 01.01.2024 ein Projektträger beauftragt werden, nachdem das BMWK bereits im vergangenen Sommer den seit 1996 geltenden Vertrag mit dem AiF e. V. (als Dachorganisation des deutschen IGF-Netzwerkes) zum 31.12.2023 aufgekündigt hatte. Der AiF e. V. plant, sich über seine Tochtergesellschaft, die AiF Projekt GmbH in Berlin, an der in Kürze zu erwartenden Projektträgerausschreibung zu beteiligen. Unabhängig hiervon findet – vor dem Hintergrund der veränderten Rolle, die dem AiF e. V. künftig in der IGF zukommen wird – derzeit AiF-intern eine Diskussion um die Neuausrichtung des AiF-Kernvereins statt, die erst im Laufe des Jahres 2023 abgeschlossen sein dürfte.

Zu den IGF-Richtlinien vom 01.01.2023