Aufruf zur Kandidatenbenennung – Neuberufung des Wissenschaftlichen Beirats

20. März 2025
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Die dreijährige Amtszeit des aktuellen Wissenschaftlichen Beirats endet am 31.12.2025.

Im Rahmen der FEI-Jahrestagung vom 9. bis zum 11. September in Neustadt an der Weinstraße wird der FEI-Vorstand gemäß § 8 Absatz 3 der Satzung einen neuen Wissenschaftlichen Beirat für die Amtsperiode 2026 - 2028 berufen. Aufgabe des Wissenschaftlichen Beirats ist die fachliche Begutachtung und Beratung von Forschungsanträgen und damit letztlich die interne Entscheidung über neue Forschungsprojekte. Nähere Informationen zum Gutachterwesen des FEI und den Grundsätzen der Tätigkeit seines Wissenschaftlichen Beirats finden Sie unter FEI-Gutachterverfahren.

Voraussetzung für eine Berufung ist eine einschlägige wissenschaftliche Qualifikation und eine möglichst breite Expertise. Zudem müssen sich die Kandidaten zu Beginn der neuen Amtsperiode im aktiven Berufsleben befinden.

Jedes Mitglied des FEI ist berechtigt, Kandidaten für dieses Gremium, das paritätisch mit Experten aus Industrie und Wissenschaft besetzt ist, zu benennen.

Kandidatenvorschläge können bis zum 20. Juni 2025 formlos an die Geschäftsstelle des FEI gerichtet werden. Dabei sollte das Einverständnis der Kandidaten zuvor eingeholt worden sein. Auch Eigennominierungen, insbesondere von aktuellen Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats, sind möglich. Bei Neuvorschlägen bitten wir um Angabe zur Expertise.

Der FEI freut sich über Ihre Kandidatenvorschläge und Ihr Interesse an der Tätigkeit dieses Gremiums.